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   BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22, 2 BvR 660/22, 2 BvR 659/22, 2 BvR 506/22, 2 BvR 505/22, 2 BvR 438/22, 2 BvR 367/22, 2 BvR 366/22, 2 BvR 365/22, 2 BvR 284/22, 2 BvR 248/22   

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https://dejure.org/2022,14816
BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22, 2 BvR 660/22, 2 BvR 659/22, 2 BvR 506/22, 2 BvR 505/22, 2 BvR 438/22, 2 BvR 367/22, 2 BvR 366/22, 2 BvR 365/22, 2 BvR 284/22, 2 BvR 248/22 (https://dejure.org/2022,14816)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2022 - 2 BvR 386/22, 2 BvR 660/22, 2 BvR 659/22, 2 BvR 506/22, 2 BvR 505/22, 2 BvR 438/22, 2 BvR 367/22, 2 BvR 366/22, 2 BvR 365/22, 2 BvR 284/22, 2 BvR 248/22 (https://dejure.org/2022,14816)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22, 2 BvR 660/22, 2 BvR 659/22, 2 BvR 506/22, 2 BvR 505/22, 2 BvR 438/22, 2 BvR 367/22, 2 BvR 366/22, 2 BvR 365/22, 2 BvR 284/22, 2 BvR 248/22 (https://dejure.org/2022,14816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme von völlig unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerden unter Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, teils mit Eilanträgen verbundener Verfassungsbeschwerden

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung von substanzlosen Verfassungsbeschwerden

  • rewis.io

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, teils mit Eilanträgen verbundener Verfassungsbeschwerden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, teils mit Eilanträgen verbundener Verfassungsbeschwerden

  • rechtsportal.de

    Auferlegung der Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung von substanzlosen Verfassungsbeschwerden

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, teils mit Eilanträgen verbundener Verfassungsbeschwerden

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts aus Sachverhaltsfragmenten und angegriffenen Entscheidungen Relevantes für die verfassungsrechtliche Prüfung herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts aus Sachverhaltsfragmenten und angegriffenen Entscheidungen Relevantes für die verfassungsrechtliche Prüfung herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1854/21

    Nichtannahme unzulässiger Verfassungsbeschwerden und Hinweis für künftige

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Spätestens nach Erhalt des Beschlusses der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1854/21 u.a. -, juris, in dem ihm bereits eine Missbrauchsgebühr angedroht worden war, musste von dem Beschwerdeführer erwartet werden, dass er vor Einlegung erneuter Verfassungsbeschwerden diese hinsichtlich der Mindestanforderungen an deren Begründung überprüft und insbesondere auch vor einer erneuten Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes die Voraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sorgfältig prüft.
  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 1 BvR 275/20

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung einer offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2115/20

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvR 302/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung und Auferlegung einer

  • BVerfG, 18.11.2022 - 2 BvR 546/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf Missbrauchsgebühr

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbare substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.06.2023 - 2 BvR 1963/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf Missbrauchsgebühr

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.06.2023 - 2 BvR 925/22

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden -

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 901/22

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbare substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf Missbrauchsgebühr

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.2023 - 2 BvR 22/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf Missbrauchsgebühr

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).
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